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Ablauf der G37-Vorsorge: wer beteiligt ist und was geprüft wird
Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine augenärztliche oder augenoptische Beratung. Er stellt keine Diagnose und empfiehlt keine bestimmte Sehhilfe. Bei Beschwerden, starken Werten, Prisma oder Sehveränderungen wende dich an Augenoptiker oder Augenarzt.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G37 richtet sich an Beschäftigte, die regelmäßig an Bildschirmgeräten arbeiten. Sie ist ein etabliertes Angebot, das der Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzes bereitstellt. Ziel ist es, mögliche Beschwerden rund um die Bildschirmarbeit frühzeitig zu erkennen und, falls nötig, geeignete Maßnahmen anzustoßen. Dieser Text erklärt allgemein, wer beteiligt ist und was üblicherweise geprüft wird, ohne rechtliche Auskunft im Einzelfall zu ersetzen.
Die genaue Ausgestaltung kann je nach Betrieb und arbeitsmedizinischer Betreuung variieren. Verbindliche Auskünfte geben dir der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die zuständige Stelle in deinem Unternehmen.

Was die G37-Vorsorge ist
Der Begriff G37 stammt aus den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorge und bezieht sich auf Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen. Es handelt sich um eine Vorsorge, nicht um eine Eignungsprüfung: Es geht darum, deine Gesundheit im Zusammenhang mit der Arbeit zu schützen, nicht darum, dich für eine Tätigkeit zu bewerten.
Ein zentraler Bestandteil ist ein Sehtest, der prüft, ob dein Sehvermögen für die Arbeit am Bildschirm ausreicht. Ergänzend gehört meist ein Gespräch über mögliche Beschwerden dazu. Die Vorsorge ist in vielen Betrieben ein regelmäßiges Angebot, das dir offensteht. Ob sie für deinen Arbeitsplatz vorgesehen ist und in welchem Rhythmus, hängt von der Tätigkeit und der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ab.
Für die meisten Bildschirmarbeitsplätze ist die Vorsorge in wiederkehrenden Abständen vorgesehen, ergänzt um Anlässe wie den Beginn einer neuen Tätigkeit am Bildschirm oder auftretende Beschwerden. Die Teilnahme dient in erster Linie dir selbst. Die Ergebnisse des Sehtests sind vertraulich; der Arbeitgeber erfährt in der Regel nicht die medizinischen Details, sondern nur, ob aus arbeitsmedizinischer Sicht Handlungsbedarf besteht.

Dieser Schutz der Vertraulichkeit ist ein wichtiger Punkt, der vielen Beschäftigten nicht bewusst ist. Er soll dafür sorgen, dass du offen über Beschwerden sprechen kannst, ohne befürchten zu müssen, dass persönliche Gesundheitsdaten weitergegeben werden. Die betriebsärztliche Person steht damit auf deiner Seite, wenn es um die Einordnung deiner Situation geht.
Wer an der Vorsorge beteiligt ist
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, die arbeitsmedizinische Vorsorge zu ermöglichen und zu organisieren. Er beauftragt dazu eine betriebsärztliche Betreuung, trägt die Kosten und stellt sicher, dass die Vorsorge im Rahmen der Arbeitszeit stattfinden kann. Für dich entstehen dadurch keine eigenen Kosten.
Der Betriebsarzt oder eine beauftragte arbeitsmedizinische Fachkraft führt die Vorsorge durch. Diese Person nimmt den Sehtest ab, führt das Gespräch und ordnet die Ergebnisse ein. Sie unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und berät dich unabhängig und neutral zu Fragen rund um die Bildschirmarbeit und deine Sehsituation.
Du selbst bist ebenfalls beteiligt, denn deine Schilderung von Beschwerden ist ein wichtiger Teil des Gesprächs. Je offener du mögliche Probleme benennst, desto besser kann die betriebsärztliche Person einschätzen, ob weitere Schritte sinnvoll sind. In manchen Fällen ist auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit eingebunden, wenn es um die Gestaltung des Arbeitsplatzes geht. Sie betrachtet dann weniger die persönliche Sehsituation als vielmehr die Bedingungen am Platz, etwa Beleuchtung, Bildschirmaufstellung oder Möblierung, und schlägt bei Bedarf Verbesserungen vor.

| Beteiligte | Rolle |
|---|---|
| Arbeitgeber | Ermöglicht und organisiert die Vorsorge, trägt Kosten |
| Betriebsarzt | Führt Sehtest und Gespräch durch, berät vertraulich |
| Beschäftigte | Schildern Beschwerden, nehmen teil |
| Fachkraft Arbeitssicherheit | Unterstützt bei der Arbeitsplatzgestaltung |
Was üblicherweise geprüft wird
Im Mittelpunkt steht ein Sehtest, der Bereiche wie Sehschärfe in verschiedenen Entfernungen, das räumliche Sehen und teils das Farbensehen umfasst. Der Test ist auf die Anforderungen der Bildschirmarbeit ausgerichtet, also besonders auf die mittlere und nahe Sehentfernung, in der Monitor und Unterlagen liegen. Der Sehtest ist standardisiert aufgebaut, sodass die Ergebnisse gut einzuordnen sind.
Ergänzend fragt die betriebsärztliche Person nach Beschwerden wie Kopfschmerzen, tränenden oder brennenden Augen und Verspannungen. Auch die Situation am Arbeitsplatz kann Thema sein: Beleuchtung, Bildschirmposition und Pausengestaltung. Aus dem Gesamtbild ergibt sich, ob alles im Rahmen ist oder ob eine weitere Abklärung sinnvoll erscheint. Der Zeitaufwand für die Vorsorge selbst ist überschaubar; sie findet in der Regel während der Arbeitszeit statt und dauert meist nur einen Teil einer Stunde.
Zeigt der Sehtest Auffälligkeiten, folgt daraus keine Diagnose durch die Vorsorge selbst. Vielmehr wird dir empfohlen, die Werte bei Augenoptiker oder Augenarzt genauer prüfen zu lassen. Die Vorsorge ist also ein Wegweiser, keine abschließende Untersuchung. Diese Trennung ist bewusst so angelegt: Die arbeitsmedizinische Vorsorge erkennt mögliche Belastungen im Zusammenhang mit der Arbeit, während die eigentliche augenärztliche oder augenoptische Diagnostik in den dafür zuständigen Fachstellen erfolgt.
Was nach der Vorsorge passieren kann
Ergibt die Vorsorge, dass deine übliche Brille für die Bildschirmarbeit nicht ausreicht, kann eine gesonderte Sehhilfe für den Arbeitsplatz zum Thema werden. Ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber sich an einer solchen speziellen Sehhilfe beteiligt, richtet sich nach den betrieblichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Kläre das konkret mit deinem Arbeitgeber und der betriebsärztlichen Betreuung, da hier die Regelungen zwischen Betrieben unterschiedlich ausfallen können und eine allgemeine Aussage die individuelle Prüfung nicht ersetzt.

- Betriebsärztliche Empfehlung entgegennehmen.
- Werte bei Optiker oder Augenarzt prüfen lassen.
- Bedarf für eine spezielle Sehhilfe klären.
- Vorgehen mit dem Arbeitgeber abstimmen.
Wichtig ist, dass die Vorsorge freiwillig genutzt werden kann und dir Vorteile bringt: Sie richtet den Blick gezielt auf mögliche Belastungen der Bildschirmarbeit und schafft eine Grundlage für Gespräche mit Arbeitgeber und Fachleuten. Wer das Angebot nutzt, verschenkt keine Zeit, sondern gewinnt Klarheit über die eigene Situation am Bildschirm.
Wie du dich vorbereiten kannst
Du musst dich auf die Vorsorge nicht besonders vorbereiten, aber ein paar Dinge helfen. Bring deine aktuelle Brille oder deinen Brillenpass mit, falls vorhanden, und überlege dir vorab, welche Beschwerden dir aufgefallen sind. Notizen zu Zeitpunkt und Häufigkeit machen das Gespräch konkreter. Auch Fragen, die dir schon länger im Kopf herumgehen, etwa zur Bildschirmhöhe, zu Pausen oder zu einer möglichen speziellen Sehhilfe, kannst du dir vorher aufschreiben, damit du sie im Termin nicht vergisst.
Wenn du dir unsicher bist, ob deine Sehsituation am Bildschirm gut abgedeckt ist, kannst du deine Lage vorab strukturieren. Der Arbeitsplatzbrillen-Entscheider hilft dir, die richtigen Fragen zu sortieren, ersetzt aber weder die Vorsorge noch eine augenärztliche oder augenoptische Untersuchung.
Insgesamt gilt: Die G37-Vorsorge ist ein Angebot, das dir zugutekommt. Sie ordnet mögliche Belastungen ein und weist dir bei Bedarf den Weg zur passenden Fachstelle. Verbindliche Auskünfte zu Ablauf, Rechten und Kostenübernahme geben dir dein Betriebsarzt, deine Personalabteilung oder die zuständige Berufsgenossenschaft.
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Veröffentlicht durch die BrillenLotse-Redaktion. Veröffentlicht am 6. Oktober 2026.
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